Artikel
Wir führen alle Produkte in den folgenden Kategorien. Wenn Sie Ihr Wunsch-Produkt nicht finden sollten, bitten wir Sie um persönliche Anfrage, direkt per Telefon, da wir viele individuelle Wünsche erfüllen können - jedoch durch die Vielfalt der Möglichkeiten nicht jegliche Individual-Anfertigung online anbieten können.
Gegenstände der Kategorie 1 sind ab einem Alter von 12 Jahren frei erhältlich, Kategorie 2 Artikel dürfen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden, Kategorie 3 und Kategorie 4 dürfen nur von ausgebildeten Personen mit nachgewiesener Sachkunde bzw. Fachkenntnis erworben und nur mit Genehmigung der Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Polizeidirektion, Magistrat) verwendet werden. Seit Anfang 2010 gibt es die zusätzlich spezielle Kategorien für bühnenpyrotechnische (T1, T2), sonstige pyrotechnische Gegenstände (P1, P2) und pyrotechnische Sätze (S1, S2). Davon dürfen T2, P2 und S2 ebenfalls nur von ausgebildeten Personen besessen werden. Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführliches Beratungsgespräch für Ihre individuellen Wünsche, mit fachkundigem Personal, zur Verfügung.
- Fackel - Artikel
siehe Fackeln - Feuerwerk-Artikel
siehe Feuerwerk wo. F1, F2 - F3
Batterien, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, nur mit behördlicher Bewilligung - F4
Batterien, Bomben, Zylinderbomben, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Wasserfälle, nur mit behördlicher Bewilligung - T1
diverse Bühnenfontänen, Bühneneffekte etc. - T2
für Bühne und Theater nur mit behördlicher Bewilligung - S1
Bengalpulver, Schellackpulver und Rauchpulver - S2
siehe S1 nur mit behördlicher Bewilligung - P1
Anzündmittel, diverse Rauchartikel und Signalmittel - P2
Anzündmittel z.B. Stoppinen, Vorbrennersysteme und Anzündbänder nur mit behördlicher Bewilligung
Unser Personal steht Ihnen mit fachkundiger Beratung und Know-How für jegliche Auskünfte gerne zur Verfügung.












































